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Denkmal- und Klimaschutz vertragen sich nicht ohne weiteres. Bislang waren Solaranlagen auf historischen Gebäuden meist verboten. In Magdeburg sollte das Dach des Landtages von Sachsen-Anhalt mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet werden. Den Antrag lehnte die Denkmalschutzbehörde ab. Solarpaneele auf den äußeren einsehbaren Dachflächen könnten den Blick auf den Domplatz in Magdeburg stören. Eine Zusage wurde aber für die innere Dachfläche erteilt. Das Landesbauamt hatte eine Variante mit dachintegrierten Paneelen vorgeschlagen - diese sind jedoch sehr teuer und würden sich erst nach 40 Jahren amortisieren. Es wurde die Notbremse gezogen. Auf dem Gebäude der Landtagsverwaltung sollten Solarziegel angebracht werden. Bei Solarziegeln trägt jeder einzelne Ziegel ein Solarmodul. Der Denkmalschutz erteilte dem jedoch eine Absage. Solardachziegel würden anders aussehen, haben eine Spiegelwirkung und könnten das Ensemble am Domplatz stören. Auch in anderen Fällen hatte die Denkmalschutzbehörde Anträge abgelehnt, weil die Straßengesamtansicht gestört werden könnte oder Solarpaneele einen ins Auge springenden Fremdkörper darstellen und somit die Fernwirkung negativ beeinflussen könnten. Lohnt es sich im Kampf um das Klima mit der Denkmalschutzbehörde zu streiten?
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