Ab wann braucht ein Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten?
Allgemein musst Du einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn Dein Unternehmen mindestens 20 Mitarbeiter hat, die mit elektronischer Datenverarbeitung beschäftigt sind.
Ähnlich wie die Angabe der verantwortlichen Stelle dient auch die Angabe Deiner Datenschutzbeauftragten der Kommunikation mit Deinem Unternehmen. Daher stellt auch die Information über den Datenschutzbeauftragten eine Marktverhaltensregelung dar. Wenn Du zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet bist, die Information über den Datenschutzbeauftragten aber nicht gibst, kannst Du also angemahnt werden.
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