Sie wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz, Österreich oder Frankreich? Dann sind Sie wahrscheinlich eine „Grenzgängerin“ oder ein „Grenzgänger“.
Doch in welchem Land müssen Sie Ihren Arbeitslohn versteuern?
Diese Frage stellt sich auch Nicole, die eine Arbeitsstelle in der Schweiz gefunden hat.
Grundsätzlich muss der Arbeitslohn in Deutschland versteuert werden. Ihre Grenzgängereigenschaft muss Nicole gegenüber ihrem Schweizer Arbeitgeber und dem kantonalen Steueramt nachweisen. Hierzu findet sie auf der Homepage ihres Finanzamts die „Ansässigkeitsbescheinigung für Grenzgänger“. Diese gibt sie ausgefüllt bei ihrem Wohnsitzfinanzamt ab, welches die Angaben überprüft und bei Vorliegen der Voraussetzungen die Bescheinigung ausstellt. Die Bescheinigung gibt Nicole bei ihrem Schweizer Arbeitgeber ab.
Der Schweiz steht das Recht zu, eine Quellensteuer in Höhe von 4,5% des Bruttoarbeitslohns einzubehalten. Die Quellensteuer wird in Deutschland auf die Einkommensteuer angerechnet. Ohne eine Ansässigkeitsbescheinigung aber, würde der Lohn in der Schweiz regulär besteuert werden.
Da Nicoles Schweizer Arbeitgeber die deutsche Lohnsteuer nicht von ihrem Arbeitslohn abziehen kann, muss Nicole Steuervorauszahlungen leisten. Dafür bekommt sie vom deutschen Finanzamt den „Fragenbogen zur Arbeitsaufnahme als Grenzgänger“ zugesandt. Zudem ist Nicole als Grenzgängerin verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben.
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