[D] – Vollbrand eines Wohnmobil in Hofeinfahrt in Bad Schönborn: Feuerwehr verhindert ein Übergreifen des Feuer auf zwei Wohnhäuser und ein Stallgebäude | Älteres Wohnmobil in Flammen – Starke Rauchentwicklung | Feuerwehr Bad Schönborn im Einsatz am 04.12.2016
Eine schwarze Rauchwolke war am Sonntagnachmittag über Bad Schönborn kilometerweit zu sehen. Der Grund dafür war ein Wohnmobil, welches in einer Hofeinfahrt Feuer gefangen hatte und binnen weniger Minuten in Vollbrand stand.
Bereits beim Eintreffen bzw. auf der Anfahrt der alarmierten Kräfte der Feuerwehr Bad Schönborn, war der Ernst der Lage zu erkennen und es wurden umgehend weitere Feuerwehrkräfte nachalarmiert.
Durch eine massive Brandbekämpfung über mehrere Rohre und eine Riegelstellung zu den angrenzenden Wohnhäusern und der angrenzenden Scheune, konnte ein Übergreifen der Flammen verhindert werden.
Das Wohnmobil brannte komplett aus. Die Feuerwehr war bis in die Abendstunden im Einsatz. Die Brandursache ist unklar. Verletzte gab es keine zu beklagen.
Die Freiwillige Feuerwehr Bad Schönborn war mit den Abteilungen Mingolsheim und Langenbrücken und über 50 Einsatzkräften im Einsatz. Der Rettungsdienst war mit zwei Rettungswagen, einem Notarzt, dem organisatorischen Leiter und der örtlichen Bereitschaft vor Ort.
Im Video sind folgende Personen im Interview zu hören:
- Herr Thorsten Albrecht, Einsatzleiter Feuerwehr Bad Schönborn
Einsatzbeginn:
- Sonntag, 04.12.2016, gegen 15:30 Uhr
Eingesetzte Kräfte:
- Freiwillige Feuerwehr Bad Schönborn Abteilung Mingolsheim
- Freiwillige Feuerwehr Bad Schönborn Abteilung Langenbrücken
- Rettungsdienst DRK Kreisverband Karlsruhe
- Rettungsdienst Bereitschaft DRK Bad Schönborn
- Polizei
Personenschaden:
- keine verletzten Personen
Einsatzende:
- Sonntag, 04.12.2016, gegen 18:00 Uhr
In zahlreichen Videos verweisen wir auf den §22 i.V. mit §23 KunstUrhG | Die Videos richten sich nicht auf einzeln zu erkennende private Personen oder Kennzeichen. Diese sind laut dem genannten Paragraphen nur als Beiwerk zu betrachten und nicht beabsichtigt. Einsatzkräfte aller Art zählen zu den relativen Personen der Zeitgeschichte. Bilder dieser Personen dürfen im Zusammenhang mit dem Ereignis ohne Einwilligung veröffentlicht werden. Kennzeichen und Werbeaufschriften fallen zudem nicht unter das Persönlichkeitsrecht und dürfen daher grundsätzlich veröffentlicht werden.
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