► Markus Mingers zu einem Urteil des BGH welches besagt, dass die Motive für die Ausübung eines Widerrufrechts vollkommen unbeachtlich sind. Mingers & Kreuzer // [ Ссылка ]
Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall, in welchem über ein Fernabsatzgeschäft zu entscheiden war, entschieden, dass die Motive für die Ausübung eines Widerrufsrechts nicht von Relevanz sind.
Im vorliegenden Fall hatte ein Verbraucher zugegeben, dass er ein preiswerteres Angebot gefunden und deswegen den Vertrag widerrufen hat. Folglich braucht es für die Ausübung des Widerrufsrechts keine Begründung.
Was bedeutete dieses Urteil nun für unsere Widerrufsfälle bezüglich Darlehen oder Lebensversicherung?
Die Argumente der Banken und Versicherer, dass die Geltendmachung des Widerrufsrechts rechtsmissbräuchlich sei, da die Kunden nur die jetzigen niedrigen Zinsen genießen wollen, sind hinfällig. Der BGH hat entschieden, dass keine Rechtfertigung der Kunden notwendig ist.
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KANZLEI MINGERS & KREUZER JÜLICH/BONN
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BGH: Widerruf von Verträgen bedarf keiner Begründung!
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