Wer in einer privaten WhatsApp-Gruppe menschenverachtend oder fremdenfeindlich über Vorgesetzte oder Arbeitskollegen hetzt, kann fristlos gekündigt werden. So hat heute (24.08.23) das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Anlass war ein Fall einer Gruppe von TUIfly-Mitarbeitern in Niedersachsen. Ein Mann hat in einer Chatgruppe mit sieben Personen beleidigende Dinge über seine Chefs und Kollegen gesagt. Der Chat war beim Arbeitsgeber gelandet, der den Mann daraufhin entlassen hatte.
Das Bundesarbeitsgericht hat erklärt, dass die Privatsphäre einer Nachricht davon abhängt, was genau gesagt wird und wie viele Personen in der Chatgruppe sind. Nur weil es eine private Chatgruppe ist, heißt es nicht, dass alles, was man sagt, geheim bleibt.
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Der Beitrag wurde am 24.08.2023 ausgestrahlt und gibt den Nachrichtenstand zu diesem Zeitpunkt wieder. Das Video wurde seitdem nicht aktualisiert.
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