Mit dieser Abstimmungsvorlage werden die Finanzkompetenzen der Regierung neu geregelt und die Grenze für das fakultative Referendum bei Ausgabenbeschlüssen angepasst. Der Regierungsrat soll neue einmalige Ausgaben bis 4 Millionen Franken (bisher 3 Millionen) bewilligen können. Bei den neuen wiederkehrenden Ausgaben soll die Kompetenz des Regierungsrates von bisher 300 000 Franken auf 400 000 Franken erhöht werden. Ausgaben, die diese neuen Grenzwerte überschreiten, sind dem fakultativen Referendum unterstellt. Die bisherige Grenze lag bei 6 Millionen Franken für einmalige bzw. bei 600 000 Franken für wiederkehrende Ausgaben. Die neue Kompetenzordnung erfordert eine Gesetzesanpassung und eine Revision der Kantonsverfassung. Der Kantonsrat hat der Gesetzes- und der Verfassungsänderung zugestimmt.
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