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Gerade in Ehen mit Alleinverdiener ist der Irrglaube weit verbreitet, es gebe gemeinschaftliches Vermögen. Wird kein Ehevertrag geschlossen, leben beide Eheleute im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft und jeder behält sein Vermögen für sich. Wir erklären Ihnen die sich daraus ergebenden steuerlichen Risiken für nicht erkannte Zuwendungen unter vermögenden Ehegatten und informieren Sie, unter welchen Voraussetzungen eine nachträgliche Heilung durch Nutzung der sog. Güterstandsschaukel möglich. Zudem zeigen wir auf, welche weiteren steuerlichen Vorteile sich aus dieser Gestaltung ergeben können.
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