Was passiert nach Ihrer Hochzeit mit Ihrer Steuerklasse? Wir erklären es Ihnen in diesem kurzen
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Lisa und Max haben vor kurzem geheiratet. Damit beginnt für die beiden Ehepartner ein völlig
neuer, wichtiger Abschnitt in ihrem Leben.
Da ist es nicht weiter verwunderlich, dass sie über finanzielle Angelegenheiten wie einen
Steuerklassenwechsel nach der Heirat erst einmal nicht nachdenken möchten.
Allerdings hat die Hochzeit auch finanziell einiges an Veränderung mit sich gebracht. Sie
müssen nämlich feststellen, dass sie auf einmal beide in der Steuerklasse 4. sind. Bisher waren
Lisa und Max als Berufstätige immer in der Steuerklasse 1. Wieso hat sich die Steuerklasse nach
der Hochzeit geändert?
Grundsätzlich wird in Deutschland jede Hochzeit von der Meldebehörde in einer zentralen
Datenbank erfasst. Daraufhin ändern sich die Steuerklassen der Ehepartner automatisch, ohne
dass Sie dafür irgendetwas tun oder veranlassen müssen. Genauso wie bei Lisa und Max!
Im nächsten Schritt schickt das Finanzamt eine Mitteilung an Lisas und Max‘ jeweilige
Arbeitgeber, um diese über die aufgrund der Hochzeit geänderten Steuerklasse zu informieren.
So können die Arbeitgeber im Folgemonat beim Lohnabzug die geänderte Steuerklasse
berücksichtigen.
Aber inwieweit wird sich die neue Steuerklasse nach der Hochzeit auf Lisas und Max‘ berufliche
Zukunft auswirken? Die beiden Ehegatten haben nämlich bereits Pläne: Lisa möchte weiter
studieren, weshalb Max dann der Alleinverdiener wäre. Wie müssen sie jetzt nach der Heirat mit
Ihren Steuerklassen vorgehen?
Damit alles reibungslos abläuft, müssen Lisa und Max jeweils ihre Steuerklassen wechseln.
Auch das ist kein Problem: Den benötigten „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei
Ehegatten/Lebenspartnern“ finden sie auf der Homepage der Finanzämter. Beim Ausfüllen
muss Max, da er Alleinverdiener wird, die Steuerklasse 3 auswählen. Lisa, als Studentin, wählt
die Steuerklasse 5 aus. Jetzt müssen sie den Antrag nur noch beide unterschreiben und per Post
an das Finanzamt schicken.
Wenn Lisa und Max den Antrag noch im Kalenderjahr ihrer Hochzeit stellen, müssen sie
entscheiden, ob ihre neu eingetragenen Steuerklassen rückwirkend ab dem Monat der Hochzeit
oder erst ab dem Folgemonat der Antragsstellung gelten sollen.
Max‘ Arbeitgeber erhält daraufhin erneut eine Benachrichtigung von der Finanzbehörde. In
dieser bekommt er neben der Änderung der Steuerklassen auch Max‘ Angaben entsprechend
mitgeteilt, ab wann die Änderung berücksichtigt werden soll.
Damit hätten Lisa und Max das Thema Steuerklassenwechsel nach der Hochzeit vom Tisch.
Jetzt können Sie sich voll und ganz auf ihre Zukunftspläne konzentrieren. Damit sie bestens
vorbereitet sind auf alles, was vielleicht noch kommen mag.
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Die Steuerklasse nach der Hochzeit- erklärt in 2 Minuten.
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