Hallo!
Seit Anfang 2024 beträgt der Mindestlohn 12,41 €. Wird der Mindestlohn nicht eingehalten, muss der Arbeitgeber Sozialbeiträge nachzahlen. Das solltest Du bei der Anhebung der Lohngrenze im Blick haben. Außerdem gibt es Fallen bei Aufzeichnungspflichten und Mitarbeitern von Subunternehmern. Im Video erfährst Du mehr dazu!
Viel Spaß wünscht...
TRSP Gruppe
Guido Zimmermann
Steuerberater
Wirtschaftsprüfer
Fachberater für internationales Steuerrecht
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0202 / 49 23 - 0
Disclaimer: Dieses Video stellt keine Steuer-/Rechtsberatung im rechtlichen Sinne dar!
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