Kautionsversicherung - muss der Vermieter sie akzeptieren? Diese Frage stellt sich bei der heutigen Zinspolitik der EZB. Es sind immer weniger Banken und Sparkassen bereit, Kautionssparbücher anzulegen. Doch wenn ein Vermieter eine Wohnung oder ein Gewerbe vermietet, was soll er mit der Kaution tun? Wie soll er die Kaution der Miete, der Gewerbemiete, anlegen. Zwei Möglichkeiten zum Anlegen der Mietkaution sind die Kautionsbürgschaft und die Kautionsversicherung. Doch sind eine Mietkautionsbürgschaft und eine Mietkautionsversicherung gleichwertig und muss der Vermieter alles akzeptieren?
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▬ Inhalt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
00:00 – Einleitung
00:19 – Wieviel Kaution darf der Vermieter nehmen?
00:51 – Bürgschaft als Kautionsform
01:16 – Mieter will aber eine Mietkautionsversicherung
01:25 – Vermieter will das nicht
02:06 – Urteil des OLG Hamm
02:52 – Anlagenotstand– keine Kautionssparbücher mehr
03:54 – Was muss der Vermieter bei einer Mietkautionsversicherung beachten?
04:40 – Verabschiedung der Zuschauer
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