Der BFH hat in einem Urteil vom 10.02.2015 (IX R 18/14) entschieden, dass das schlichte "Vergessen" des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen z.B. eines Verlustbetrag, in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung nicht grundsätzlich als "grob fahrlässig" anzusehen sei. cpm - Steuerberater Claas-Peter Müller, Hamburg
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