Der DIGITALRECHT- und DATENSCHUTZ-Podcast mit Rechtsanwalt Henning Koch.
Von den Rechtsthemen sind aktuell am spannendsten das Datenschutzrecht und das Digitalrecht. Mit diesen Rechtsgebieten ist man ständig in Kontakt – privat und geschäftlich. Mal herausfordernd, mal ärgerlich. Aber immer wieder auf’s neue. Dieser Podcast adressiert sich an alle diejenigen, die beruflich oder privat mit digitalen Themen zu tun haben. Aktuell und mit einem Augenzwinkern.
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Das Recht am eigenen Bild gehört zu dem streng geschützten Persönlichkeitsrecht. Verstöße können leicht zu Schadensersatzforderungen oder Schmerzensgeld führen.
Aus rechtlicher Sicht muss unterschieden werden zwischen dem Anfertigen und dem Veröffentlichen von Fotos von Personen. Für den Bereich des Anfertigens sind die Vorschriften der DSGVO zu berücksichtigen. Für den Bereich des Veröffentlichens gilt das (auch) Kunsturheberrechtsgesetz (KUG).
Der Schutz des Persönlichkeitsrechts vor ungewollter Veröffentlichung ist sehr stark. Dennoch gibt es zahlreiche Ausnahmen und Konstellationen, die nicht immer bekannt sind. In der neuen Folge geht es um die rechtlichen Grundlagen, die allgemeinen Rahmenbedingungen.
Ausblick: Im folgenden Teil 2 geht es dann um die besonderen Fallgruppen, nämlich das Anfertigen und das Veröffentlichen von Fotos. Sowie das Fotografieren und Veröffentlichen im Rahmen des Beschäftigungsverhältnisses, durch Vereine, im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit öffentlicher Stellen und Fotografieren veröffentlichen von Fotos in der Schule und in Kindertagesstätten.
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