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Zu sehen : Einsatzfahrten / Ausrücken
Aufnahmedatum : Juli - September
Aufnahmezeit : ——
Aufnahmeort : Kuppenheim (Landkreis Rastatt)
Kamera : Sony HXR NX 80
0:00 ELW 1 Überlandhilfe Rastatt
0:25 HLF 20/16 B1 Rauchentwicklung Freigelände
0:56 HLF 20/16 B1 Kleinbrand
1:48 KdoW B1 Kleinbrand
2:22 HLF & DLA(K) 23/12 H1 Hilflose Person
3:11 RTW DRK Hilflose Person
3:31 Outro
Die Aufnahmen dürfen nicht weiter verwendet werden! In den Videos geht es nur um die Einsatzfahrzeuge nicht um das Beiwerk", Beiwerk wäre zum Beispiel: PKW's Kennzeichen,Passanten und Einsatzkräfte!
Paragraph 23 und 57 des Kunsturheberrechtes
(KunstUrhG)
KunstUrhG Paragraph 23:
Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
1.
Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
2.
Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
3.
Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
4.
Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Kunst UrhG Paragraph 57 :
§ 57 Unwesentliches Beiwerk
Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Werken, wenn sie als unwesentliches Beiwerk neben dem eigentlichen Gegenstand der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe anzusehen sind.
Die Aufnahmen dürfen nicht weiter verwendet werden! In den Videos geht es nur um die Einsatzfahrzeuge nicht um das Beiwerk", Beiwerk wäre zum Beispiel: PKW's Kennzeichen,Passanten und Einsatzkräfte!
Paragraph 23 und 57 des Kunsturheberrechtes
(KunstUrhG)
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