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Hast du deinen Gewinn nach der einfachen Einnahmen-Überschussrechnung ermittelt und musst jetzt plötzlich eine Bilanz erstellen?
Oder hast du dich freiwillig entschieden zur Bilanzierung zu wechseln?
Wann muss man eigentlich von der Gewinnermittlungsart EÜR zur Bilanzierung wechseln?
Zur doppelten Buchführung, also zur Bilanzierung wechseln musst du nur, wenn das Finanzamt dich offiziell per Verwaltungsakt (= offizielles Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung) dazu aufgefordert hat. Die Aufforderung erfolgt immer dann, wenn das Finanzamt erfährt, dass entweder dein Gewinn über 60.000 EUR im Jahr geklettert ist oder wenn dein Umsatz in den Vorjahren die Höchstgrenze von 600.000 EUR überschritten hat. Wenn diese Grenzen nicht überschritten werden, darfst du auch weiterhin deinen Gewinn nach der Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) ermitteln.
Aufgrund der unterschiedlichen Systematik von EÜR und Bilanz musst du beim Wechsel der Gewinnermittlungsart einen Übergangsgewinn ermitteln.
Der ermittelte Übergangsgewinn bzw. Übergangsverlust muss in dem Jahr erfasst werden, in dem erstmals die doppelte Buchführung, die Bilanzierung angewandt wird.
Hier mein Tipp: Verteile den Übergangsgewinn auf mehrere Jahre.
Warum und wieso erfährst du in diesem Video.
Manuela Hartmann Steuer & Unternehmensberatung
Meine Mission ist es Unternehmen, Start-ups und Jungunternehmer zu begleiten, um ihren wirtschaftlichen Erfolg anzukurbeln, indem ich sie smart und stresslos mit individueller, passgenauer Steuer- und Unternehmensberatung unterstütze.
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