Laut dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof waren die Ausgangsbeschränkungen im März 2020 überzogen und somit verfassungswidrig. Die Richter bemängeln, dass das Verhindern der Virusausbreitung womöglich auch mit Kontaktbeschränkungen hätte erreicht werden können.
Bayerns Landesregierung geht in Revision dagegen und argumentiert: es habe damals kaum Testmöglichkeiten und keine Impfstoffe gegeben.
Genau wie heute verwies Bayerns Ministerpräsident Söder auch damals auf die Sicherheit.
Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs fordern Tausende politische Konsequenzen.
#corona #bayern #verfassungwidrig
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