Ob Alkohol- und Böllerverbot, Ausgangssperre oder Kontaktbeschränkungen – Silvester im Corona-Jahr kann nicht so stattfinden wie sonst. Aber wo gelten welche Regeln? Und wie soll die Einhaltung der Regeln kontrolliert werden? Thomas Spaniel von der Polizei-Gewerkschaft erzählt, wie die Berliner Beamten sich auf die Neujahrsnacht vorbereiten. Und Günther Neufeldt aus der ZDF-Redaktion Recht und Justiz weiß, was man an diesem Silvester darf – und was nicht.
Seit dem 16. Dezember gelten bundesweit schärfere Corona-Maßnahmen. Demnach ist der Verkauf von Pyrotechnik generell verboten und an öffentlichen Orten darf nicht geböllert werden. Außerdem dürfen sich auch an Silvester nur zwei Haushalte treffen, mit maximal fünf Personen. Kinder unter 14 sind davon ausgenommen. Vielerorts gelten auch Ausgangssperren und ein Alkoholverbot in der Öffentlichkeit.
Wie genau diese Maßnahmen umgesetzt werden – das entscheiden die Länder und Kommunen selbst. So darf in manchen Städten überhaupt nicht geböllert werden, in anderen ist das Feuerwerk nur an belebten Plätzen verboten.
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