Die BSG GmbH leistet ambulante Eingliederungshilfe zum selbstständigen Wohnen (Ambulant Betreutes Wohnen) für dauerhaft wesentlich behinderte Menschen im Rahmen der §§ 78, 90, 99, 113 SGB IX.
In diesem Interview beantwortet Andreas Beyer, Regionalleiter der psychosozialen Dienste in der Region West der BSG, die wichtigsten Fragen zum Ambulant Betreuten Wohnen.
In diesem Video erfahren Sie:
Was Ambulant Betreutes Wohnen für Menschen mit psychischer (Sucht-)Erkrankungen ist
Was die Ziele dieser Unterstützungsform sind
Wie das Betreuungsangebot konkret aussieht
Wer Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen kann
Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen
Wie lange Menschen mit psychischen Erkrankungen Anspruch auf Ambulant Betreutes Wohnen haben
Wie Menschen mit psychischen Erkrankungen Ambulant Betreutes Wohnen in Anspruch nehmen können
Wie Menschen durch das Personal konkret im Alltag unterstützt werden
Wer Ambulant Betreutes Wohnen finanziert
Wie die Antragsstellung erfolgt
An wen können sich Betroffene oder Angehörige wenden können
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Internetseite es LWL:
[ Ссылка ]
In folgenden Städten bieten wir Ambulant Betreutes Wohnen an:
Castrop-Rauxel, Datteln, Dorsten, Gladbeck, Haltern am See, Herten, Marl, Oer-Erkenschwick, Recklinghausen und Waltrop
Wir stehen Ihnen selbstverständlich für alle Fragen zur Verfügung!
Melden Sie sich gerne telefonisch bei uns unter: 02361 388 59 43
oder per Mail unter: beyer@bildung-sg.de
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