Nach einer neueren Entscheidung des BGHs, darf sich der verkaufende Fachmann durchaus auch einmal irren, ohne sich dem Vorwurf der Arglist aussetzen zu müssen.
Nähere Informationen hierzu auch in Textform unter:
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Sowie bei
Rechtsanwalt Johannes Kromer
Rechtsanwaltskanzlei Kromer
Tannenweg 17
72654 Neckartenzlingen
Tel: 07127/349-1208
Fax: 07127/349-8731
www.rechtsanwalt-kromer.de
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Weitere Ratgebervideos der Rechtsanwaltskanzlei Kromer zur arglistigen Täuschung beim Immobilienerwerb:
[ Ссылка ] – Grundsätzliches
[ Ссылка ] – Täuschung über Baugenehmigung
[ Ссылка ] - Täuschung über Altlasten
[ Ссылка ] - Täuschung über Verdacht auf Altlasten
[ Ссылка ] - versteckte Bambuswurzeln
[ Ссылка ] - Marderbefall
[ Ссылка ] - Silberfischchen
[ Ссылка ] - Feuchter Keller
[ Ссылка ] - Beweisfragen bei arglistiger Täuschung im Immobilienbereich
[ Ссылка ] - Auswirkung der Anfechtung auf Maklerprovision
[ Ссылка ] - Beweis der unterbliebenen Aufklärung
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