Sucht man im “Creifels”, einem Wörterbuch des Rechts, nach dem Begriff ‘Intensität’, findet man – nichts. Die Strafjustiz kennt nur den Ausdruck “Intensivtäter” als Bezeichnung für einen Delinquenten, der aus Strafe nichts lernt, sondern, kaum hat er verbüßt, schon wieder die nächste Straftat begeht. Durch seine Biografie ziehen sich Gesetzesverstöße wie ein roter Faden. Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte aber haben immer wieder mit Menschen zu tun, die nicht kühl kalkulierend und strategisch überlegt Taten begehen wie Berufskiller zum Beispiel, sondern die in höchster Erregung oder aufgrund einer schweren, krankheitswertigen Persönlichkeitsstörung straffällig werden. Die nüchterne Sprache der Juristen flüchtet sich hier ins Medizinische. Das Strafgesetzbuch kennt die “tiefgreifende Bewußtseinsstörung” oder die “schwere andere seelische Abartigkeit”: Wer bei der Tatbegehung offensichtlich nicht mehr Herr seiner Sinne ist und/oder zum Beispiel auf sein Opfer wie ein Rasender einsticht, obwohl es schon tot ist, wird von einem psychiatrischen Gutachter möglicherweise als nicht oder nur eingeschränkt schuldfähig eingestuft. Er wird entweder statt im Gefängnis in der Psychiatrie landen oder mit einer milderen Strafe davonkommen. Anders verhält es sich bei jenen Tätern, die so schreckliche, widerwärtige Taten begehen, dass viele Menschen sich fragen, ob einer, der so etwas tut, nicht krank sein müsse, Schlagwort “mad or bad”. Doch dies ist meist ein Fehlschluß. Das unfaßbar Grausame läßt im allgemeinen keinen Rückschluß auf die Befindlichkeit des Täters zu. Die SS-Leute aus den Vernichtungslagern der Nazis etwa, die Abertausende auf unmenschlichste Weise quälten und ums Leben brachten, waren keineswegs geistesgestört, sondern in ihrer Freizeit oft ganz „normale“ Familienväter. Sie wußten immer, was sie taten. Was aber ist mit jenen Menschen, die Morde gestehen, die sie nie begangen haben? Sind sie krank? Nein, sie haben meist nur übermäßig intensivem Ermittlungsdruck nicht standgehalten. Und was ist mit jenen, die, eindeutig überführt, trotzdem ihre Schuld so sehr abwehren, daß sie selbst von ihrer Unschuld zutiefst überzeugt sind? Die Grenze zwischen “mad” und “bad” ist oft fließend.
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