Wachstumsinitiative der Bundesregierung: Förderung für E-Dienstwagen – welche Vorteile für private Nutzer?
Die Bundesregierung setzt mit ihrer Wachstumsinitiative ein klares Zeichen: Die Autoindustrie und ihre Beschäftigten sollen beim Übergang zur E-Mobilität gezielt unterstützt werden. Insbesondere durch die steuerliche Förderung von dienstlich genutzten Elektrofahrzeugen soll die Nachfrage nach emissionsfreien Autos gesteigert werden. Ziel ist es, die Elektromobilität voranzutreiben und Deutschland als Industriestandort zu stärken. Doch während Unternehmen und ihre Mitarbeitenden von diesen Maßnahmen profitieren, stellt sich die Frage: Welche Auswirkungen hat dies auf private Nutzer, insbesondere in den kommenden Jahren?
Förderung von E-Dienstwagen: Wie funktioniert sie?
Für neu zugelassene, rein elektrische und emissionsfreie Fahrzeuge bietet die Wachstumsinitiative zwei wesentliche steuerliche Anreize: Sonderabschreibung für Unternehmen und vergünstigte Dienstwagenbesteuerung! Unternehmen, die zwischen Juli 2024 und Dezember 2028 Elektro-Dienstwagen anschaffen, können diese Investitionen wie bisher über einen Zeitraum von sechs Jahren schneller abschreiben. Allerdings können bereits im ersten Jahr 40 Prozent der Kosten steuerlich geltend gemacht werden statt einer gleichmäßigen Abschreibung über die sechs Jahre. Dies soll die Liquidität der Unternehmen erhöhen, die Fahrzeugen kaufen und sofort bezahlen, sprich nicht leasen, und ihnen somit mehr Spielraum für weitere Investitionen verschaffen. Wenn die Leasinganbieter aus dem E-Auto-Spiel aussteigen, könnte es somit unter Umständen günstiger sein, die Fahrzeuge über eine andere Bank oder aus eigenen Mitteln zu finanzieren anstatt zu leasen und so die 40 % im ersten Jahr geltend zu machen, das müsste man sich einmal ausrechnen - aber wir sehen hier - sorry Regierung - keinen großen Kaufanreiz wie bei einer Kaufprämie.
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die ihren Elektro-Dienstwagen auch privat nutzen, profitieren von einer vergünstigten Besteuerung. Bisher galt diese Regelung nur für Fahrzeuge, deren Bruttolistenpreis maximal 70.000 Euro betrug. Ab Juli 2024 wird dieser Höchstbetrag auf 95.000 Euro angehoben. Damit wird es auch für Mitarbeitende mit teureren E-Autos attraktiver, ihren Dienstwagen privat zu nutzen, aber wie viele gibt es denn, die noch Dienstwagen in diesem Preissegment fahren dürfen und die private Nutzung dann als Geldwerten Vorteil versteuern wollen?
Welche Vorteile ergeben sich für private Käufer?
Ein zentraler Punkt der Initiative ist die Förderung von Unternehmen, die E-Autos als Dienstwagen anschaffen. Dies scheint auf den ersten Blick keinen direkten Nutzen für Privatpersonen zu haben, doch der Blick in die Zukunft könnte sich ein anderes Bild. Denn dann werden Gebrauchtfahrzeuge zur attraktiven Option: E-Dienstwagen, die heute durch Unternehmen angeschafft und steuerlich gefördert wer-den, könnten in zwei bis drei Jahren auf dem Gebrauchtwagenmarkt erscheinen. Da Dienstwagen häufig nach zwei bis vier Jahren aus dem Firmenfuhrpark genommen werden, ergibt sich für private Käufer in Zukunft die Möglichkeit, zu attraktiven Konditionen gebrauchte Elektroautos zu erwerben.
Viele scheuen aktuell den Kauf von gebrauchten Elektrofahrzeugen, wir haben hier den Technologienachteil in einem sich doch sehr schnell wandelnden Markt, und die Gebrauchtfahrzeuge könnten auch zu Stehfahrzeugen mutieren.
Dank der steuerlichen Vorteile für Unternehmen und der erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten kann man davon ausgehen, dass der Markt mit einem breiteren Angebot an hochwertigen und vergleichsweise jungen gebrauchten Elektrofahrzeugen gefüllt wird.
Es ist jedoch bedauerlich, dass private Käufer derzeit keinen direkten Zugang zu den steuerlichen Vor-teilen der Wachstumsinitiative haben. Während Unternehmen durch die Sonderabschreibungen und die vergünstigte Dienstwagenbesteuerung finanziell stark entlastet werden, fehlt eine vergleichbare Förderung für Privatkunden, die ein Elektroauto erwerben möchten.
Der Fokus der aktuellen Maßnahmen liegt klar auf der Unterstützung von Unternehmen und deren Mit-arbeitenden. Eine Erweiterung der Förderung, die auch Privatpersonen stärker einbezieht, könnte langfristig die Nachfrage nach Elektrofahrzeugen in allen Bevölkerungsgruppen ankurbeln. Eine solche Maßnahme wäre ein weiterer wichtiger Schritt, um die E-Mobilität flächendeckend zu etablieren, mein persönlicher Vorschlag - der so garantiert nie kommen wird - keine Mehrwertsteuer für Privatkäufer auf Elektrofahrzeuge. Was für Ideen habt ihr? Schreibt sie uns doch einfach in die Kommentare, auch eure Meinung zu der neuen Förderungsmaßnahme.
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