Wird ein Handelsvertretervertrag oder Agenturvertrag gekündigt, so stellt sich die Frage nach dem Handelsvertreterausgleich. Gemäß § 89b HGB kann ein Handelsvertreter oder Agent vom Unternehmer unter bestimmte Voraussetzungen Zahlung von Handelsvertreterausgleich verlangen. § 89b HGB ist jedoch leider sehr unpräzise. Daher sollte im Einzelfall ein auf Handelsrecht spezialisierter Rechtsanwalt prüfen, ob und in welcher Höhe ein Ausgleichsanspruch besteht.
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