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Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich
Bis heute geltendes Recht
„die zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Deutschen Reich bestehenden freundschaftlichen Beziehungen zu festigen und zu fördern“
„Bei etwaigen Neugliederungen innerhalb des Deutschen Reiches wird sich die Reichsregierung zwecks Neuordnung der Diözesanorganisation und -zirkumskription mit dem Heiligen Stuhl in Verbindung setzen.“
„Der Heilige Stuhl wird dafür Sorge tragen, dass für die innerhalb des Deutschen Reiches bestehenden Ordensniederlassungen die Provinzorganisation so eingerichtet wird, dass die Unterstellung deutscher Niederlassungen unter ausländische Provinzialobere tunlichst entfällt.“
„Die kirchliche Ernennung der Militärpfarrer und sonstigen Militärgeistlichen erfolgt nach vorgängigem Benehmen mit der zuständigen Reichsbehörde durch den Armeebischof.“
„Die innerhalb des Deutschen Reiches wohnhaften katholischen Angehörigen einer nichtdeutschen völkischen Minderheit werden bezüglich der Berücksichtigung ihrer Muttersprache in Gottesdienst, Religionsunterricht und kirchlichem Vereinswesen nicht weniger günstig gestellt werden, als der rechtlichen und tatsächlichen Lage der Angehörigen deutscher Abstammung und Sprache innerhalb des Gebietes des entsprechenden fremden Staates entspricht.“
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„Die Kirche habe die Katholiken in Deutschland vor der Diktatur schützen und die Distanz der Kirche zum Nationalsozialismus wahren wollen.“
Konrad Repgen, Hubert Wolf
„Eugenio Pacelli (später Papst Pius XII) habe den nationalsozialistischen Unterhändlern die Zustimmung der Zentrumspartei zum Ermächtigungsgesetz als Gegenleistung für das Konkordat angeboten und Hitler damit den legalen Weg in die Diktatur geebnet.“
Klaus Scholder
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