Bei mehreren handelsrechtlichen Geschäftsführern im Unternehmen vervielfachen sich Verwaltungsstrafen. Unser Rechtsexperte zeigt in diesem Rechtstipp Wege auf, wie diesem Problem Abhilfe geschaffen werden kann und was dabei zu beachten ist.
Vielen Unternehmern ist nicht bewusst, dass sich bei mehreren handelsrechtlichen Geschäftsführern Verwaltungsstrafen vervielfachen. Pro handelsrechtlichem Geschäftsführer fällt die Verwaltungsstrafe in gleicher Höhe nochmals an. Schaffen Sie daher Abhilfe durch die Bestellung eines verantwortlichen Beauftragten. Als ein solcher kann zum Beispiel ein handelsrechtlicher Geschäftsführer für das gesamte Unternehmen oder ein Mitarbeiter für einen bestimmten, möglichst genau abgegrenzten Teilbereich bestellt werden. Neben bestimmten persönlichen Voraussetzungen, wie der nachweislichen Zustimmung des Beauftragten und einer entsprechenden Anordnungsbefugnis für den Verantwortungsbereich bestehen keine besonderen Formvorschriften.
Zu empfehlen ist allerdings dennoch eine schriftliche Bestellung samt Datum und Unterfertigung durch den Beauftragten. In bestimmten Bereichen ist die Meldung an die zuständige Behörde sogar Wirksamkeitserfordernis. So im Bereich Lohn- und Sozialdumping, Arbeitnehmerschutz und Ausländerbeschäftigung. Wenn Sie einen verantwortlichen Beauftragten bestellt haben, haftet der ursprüngliche Verantwortliche grundsätzlich nur mehr in Ausnahmefällen, wenn er etwa einer erforderlichen Überwachung nicht nachkommt.
Unabhängig davon haftet der Unternehmensinhaber für Geldstrafen, die der verantwortliche Beauftragte beispielsweise nicht begleicht. Es kommt dann allerdings nicht mehr zu dieser Vervielfachung von Verwaltungsstrafen. Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema habe, beraten wir Sie gerne.
Infos dazu finden Sie hier: [ Ссылка ]
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