Vielen Dank für Ihre Unterstützung:
[ Ссылка ]
Duldung (Aufenthaltsrecht)
Die Duldung ist nach der Definition des deutschen Aufenthaltsrechts eine „vorübergehende Aussetzung der Abschiebung“ von ausreisepflichtigen Ausländern.Sie stellt keinen Aufenthaltstitel dar und begründet daher auch keinen rechtmäßigen Aufenthalt.§ 60a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) regelt, wessen Abschiebung ausgesetzt wird und aufgrund dessen eine Duldung (§ 60a Abs.4 AufenthG) erhält; dies sind insbesondere Fälle, in denen eine Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen (zunächst) nicht durchgeführt werden kann.
------------Bild-Copyright-Informationen--------
Urheber Info: Opihuck (talk)
Lizenz: Public domain
Urheber:
talk (//commons.wikimedia.org/wiki/User_talk:Opihuck)
Opihuck (//commons.wikimedia.org/wiki/User:Opihuck)
✪Video ist an blinde Nutzer gerichtet
✪Text verfügbar unter der Lizens CC-BY-SA
✪Bild Quelle im Video
[ Ссылка ]
Playlist Flüchtlingskrise in Deutschland: [ Ссылка ]
Ещё видео!