Die Abkürzung DiGA steht für digitale Gesundheitsanwendungen. Häufig werden sie auch als Apps auf Rezept bezeichnet. Sind die Anwendungen im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) gelistet, dann übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten.
DiGA sind Medizinprodukte und ihre Wirksamkeit wird in Studien belegt. Nur wenn ein positiver Versorgungseffekt nachgewiesen werden konnte, erfolgt die Aufnahme ins BfArM-Verzeichnis. DiGA dienen der Erkennung, Überwachung, Behandlung, Linderung und Kompensierung von Krankheiten.
Wichtig: Nicht alle Gesundheits-Apps, die man in den App-Stores finden kann sind DiGA!
Weitere Infos rund um das Thema digitale Gesundheitsanwendungen hält auch die DiGA-Watchlist des vfa in Kooperation mit Flying Health bereit.
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