Ab dem 01.12.2022 gibt es für Millionen Rentnerinnen und Rentner die 300 Euro Energiepreispaauschale. Es tauchen im Internet Behauptungen auf, wonach Bundesregierung die Rentner dennoch betrüge, weil sie die Energiepreispauschale für Rentner nicht vollständig steuerfrei stellt. Denn die Bundesregierung hätte doch die Rentner gleich im zweiten Entlastungspaket mit berücksichtigen sollen. Solche Forderungen sind unhaltbar und juristisch auch nicht zu begründen. Warum soll der Arbeitnehmer, der die 300 EPP zu versteuern hat, gegenüber Rentnern schlechter gestellt werden. Eine Ungleichbehandlung und Meinungsmache auf Kosten der durch die Energiepreispauschale begünstigten, die hierauf Steuern zahlen. Viele Rentner werden keine Steuern auf die EPP zahlen, weil sie mit ihrem Renteneinkommen sowieso nicht im Jahr 2022 steuerpflichtig sein werden: Stichwort Anhebung des Grundfreibetrages. Wir sollten uns alle für alle Rentner freuen, dass diese die 300€ erhalten. Eine späte Entscheidung der Bundesregierung zu Gunsten der Rentner, aber nicht zu spät!
Antworten zur Energiepauschale
Erfahren Sie die wichtigsten Fakten zur Energiepauschale 2022 - in unserem Energiepauschale FAQ
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