Vorladung wegen Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder tätlichen Angriff erhalten?
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Aber wie hoch ist die Strafe für Gewalt gegen Polizisten?
Zunächst einmal sollten wir feststellen, dass es nicht wirklich einen Straftatbestand „Gewalt gegen Polizisten“ gibt. Mehrere Straftaten können durch Angriffe auf Polizeibeamte verwirklicht werden.
Entsprechend unterschiedliche Strafandrohungen stehen im Raum.
Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte
Bei dem Begriff „Gewalt gegen Polizisten“ denkt man wohl zuerst an die §§ 113 und 114 des Strafgesetzbuches. § 113 stellt den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte unter Strafe, § 114 den Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte. Mit Strafe bedroht ist hier im Grunde die Behinderung von – unter anderem Polizeibeamten - bei ihrer Arbeit. Hierzu gehört im Rahmen des § 114 StGB auch ein Angriff von Polizisten auf Streife.
Hierunter fallen regelmäßig auch Fälle wie eine körperliche Attacke auf einen Polizisten bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle oder das Attackieren einer Polizeibeamten, wenn diese gerade einen Unfall aufnimmt.
Für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte droht grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe. Die Strafe kann aber unter Umständen auch höher ausfallen.
Für den Tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren vor. Auch hier kann die Strafe aber gegebenenfalls höher ausfallen.
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