!Achtung!
Infos zu F3:
Die im Video gezeigten und gezündeten F3 Feuerwerkskörper sind in Deutschland ILLEGAL!
Das Einführen nach Deutschland ist strengstens VERBOTEN und wird bei verstoß mit einer Anzeige wegen verstoß gegen das Sprengstoffgesetz bestraft!
Auch beim zünden in Polen ist höchste VORSICHT geboten! Manche Polenböller die dort verkauft werden haben gar keine Zulassung! Da kann die Hand mal schnell ab sein! bei unserer Tour ist keine Person zu schaden gekommen!
Infos zu F2:
Die im Video gezeigten und gezündeten F2 Feuerwerkskörper sind in Deutschland LEGAL!
Das einführen ist unterm Jahr erlaubt, wenn Raketen die 20 gram NEM nicht überschreiten.
Zudem ist auch hier beim Kauf VORSICHT geboten bei nicht zugelassenen Feuerwerkskörper in F2! Diese sind natürlich auch in Deutschland VERBOTEN!
Als Privatperson darf man in Deutschland Feuerwerkskörper nur bis 50Kg Bruttogewicht transportieren bzw. über die grenze mitnehmen! Das zünden von F2 in Deutschland ist außerhalb von Silvester und Neujahr ohne eine Genehmigung NICHT ERLAUBT!
Infos zu P1:
Der im Video gezeigten und gezündeten P1 Schallerzeuger ist der Besitz und das einführen bis 7gram NEM pro Knallkörper LEGAL in Deutschland! Das Zünden ist in Deutschland ohne Genehmigung allerdings auch VERBOTEN! Da es sich hierbei um kein Feuerwerk sondern um SCHALLERZEUGER handelt, muss beim Zünden ein driftiger Grund vorliegen wie z.b. Microfontest, Filmaufnahmen, Theaterauftritte. Das zünden aus vergnügen ist nicht gestattet! Das gilt auch an Silvester und Neujahr!
Auch hier ist wie bei F2 und F3 beim Kauf in Polen VORSICHT geboten! Es können in Polen auch nicht zugelassene Schallerzeuger verkauft werden die in Deutschland ILLEGAL sind, auch wenn die NEM unter 7 gram liegt!
Habe ich etwas wichtiges vergessen? Bitte in die Kommentare schreiben!
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