Mit einer Stiftung können Unternehmer Steuern sparen. Dazu vergibt ihre Stiftung ein zinspflichtiges Darlehen an ihre GmbH. Während die GmbH die Zinsen als Betriebsausgaben ansetzt und dabei 30 % Steuern spart, zahlt die Stiftung auf ihre Zinseinkünfte nur 15 % Steuern.
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