Grundsätzlich können Auszubildende mit geringem Einkommen eingebürgert werden. Auch wenn dein Einkommen eigentlich zu gering ist, wirst du bevorzugt behandelt. Bei Auszubildenden wird eine sogenannte Prognoseentscheidung getroffen. Die zuständige Behörde trifft eine Prognose, ob du in den nächsten Jahrzehnten ausreichend Einkommen erzielen wirst. Je besser deine Erwerbsbiografie ist, desto eher kannst du auch schon als Auszubildender eingebürgert werden. Folgende Kriterien sind für die Prognoseentscheidung relevant:
► Wie gut sind deine Noten im Rahmen der aktuellen Ausbildung?
► Wie alt bist du?
► Hast du in der Vergangenheit schon Ausbildungen oder ein Studium abgebrochen?
► Wie hoch sind allgemein deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt nach Beendigung der Ausbildung?
00:00 | ► Intro
00:25 | ► Kriterien
01:24 | ► Prognoseentscheidung
02:32 | ► Wie gehen wir vor?
03:05 | ► Zusammenfassung
Je besser deine Erwerbsbiografie dargestellt werden kann, desto eher kannst du eingebürgert werden.
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