In der 21. Sitzung der „Denkfabrik Legal Tech“, die wieder als rein digitale Veranstaltung in Form eines Webinars stattfand, referierte Herr Dr. Daniel Timmermann, Habilitand im Zivilrecht an der Universität Halle-Wittenberg, unter dem Titel „Notwendige Entwicklung des Erlaubnistatbestandes der algorithmischen Rechtsdienstleistung“ zu den strukturellen Schwächen des geltenden Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) in Bezug auf mittels Software erbrachte Rechtsdienstleistungen.
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