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Die USK hat ihre Rechtsauffassung in Bezug auf die Verwendung von verfassungswidrigen Symbolen (wie dem Hakenkreuz) in Videospielen geändert. Während es in den vergangenen Jahrzehten ein Ding der Unmöglichkeit war, Spiele mit Zeichen der Nazi-Diktatur zu veröffentlichen, öffnet sich die deutsche Games-Branche nun diesem Tabu.
Die USK will nun in jedem Einzelfall prüfen, ob ein Spiel die sogenannte Sozialadäquanzklausel erfüllt - also eine Ausnahme des Gesetzes §86a StGB darstellt. Die Ausnahmeregel besagt, dass das Verwenden der verfassungswidrigen Symbole erlaubt ist, solange es der Kunst, Wissenschaft, staatsbürgerschaftlichen Aufklärung oder Geschichtsvermittelung dient.
Das sagt der Anwalt: So ändert sich der Alltag für Entwickler und Publisher
www.gamestar.de/artikel/moderne-spiele-haben-realistische-chancen-das-sagt-der-anwalt,3333258.html
Heiko Klinge, Chefredakteur der GameStar, und Sandro Odak, Head of GameStar.de, sprechen in diesem Talk-Video über die Hintergründe der Entscheidung, wie es dazu kam und welche Auswirkungen die veränderte Rechtsauffassung für die Branche haben wird.
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