In der Folge kommt es zu einem Nervenkrieg zwischen dem Intensivarzt und der Familie. Schließlich drängt der Arzt darauf, dass das Betreuungsgericht das Abstellen der künstlichen Beatmung verfügt. Doch der Richter lehnt ab. Der Fall zeigt exemplarisch das Spannungsfeld zwischen ärztlicher Indikation, den Wertvorstellungen der Familie und den Wünschen des Patienten am Lebensende. Wer entscheidet, ob eine lebenserhaltende Therapie abgebrochen oder weitergeführt wird? Wie sinnvoll ist es, durch den Einsatz der High-Tech-Medizin ein bedrohtes Leben zu verlängern?
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