Der Kooperationsplan wird gerne als rechtlich nicht bindendes kooperatives Planungsintstrument auf Augenhöhe verkauft. Dabei handelt es sich bei dem Kooperationsplan in Wirklichkeit um ein mittelbar rechtsverbindliches sehr einseitiges Sanktionsinstrument.
Lasst Euch von Eurem Jobcenter nichts anderes (=Unsinn) erzählen.
Darum mein Tipp: Finger weg vom Kooperationsplan! Statt dessen das Schlichtungsverfahren (=Mini-Sanktionsmoratorium) nutzen und sich nicht auf einen Kooperationsplan einigen!
Quelle:
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Konsolidierte Fassung SGB II:
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Musik Intro: Turning The Fight Around by Arthur Vyncke | [ Ссылка ]
Music promoted by [ Ссылка ]
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