Ein #Verein ist nicht – wie häufig angenommen – grundsätzlich von der Entrichtung von Steuern befreit. Wenn ein Verein wegen Verfolgung gemeinnütziger, mildtätiger oder kirchlicher Zwecke als steuerbegünstigt anerkannt ist, dann ist er von der Ertragsteuer (Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer) befreit, soweit nicht ein steuerpflichtiger wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb unterhalten wird.
Steuerfachanwalt Thomas Krüger erklärt in diesem Video, welche Einkunftsarten es gibt und wie man als Verein damit steuerlich umgehen muss.
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#Steuer #Einkünfte
Einkunftsarten (Vereins ABC)
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