Im Dezember profitieren die Erdgas- und Fernwärmekunden der Stadtwerke Landshut von der vom Bund beschlossenen Dezember-Soforthilfe. Damit kann der Dezember-Abschlag für Erdgas und Fernwärme einmalig ausgesetzt werden. Der Erstattungsbetrag ist zunächst vorläufig und wird dann in der Jahresverbrauchsabrechnung anhand des tatsächlichen Verbrauchs genau ausgerechnet und als „endgültiger Erstattungsbetrag“ ausgewiesen.
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