Das Video behandelt zunächst die römische Rechtquellenlehre des römischen Rechts und erklärt den Unterschied zwischen Volksgesetzen, Plebisziten, Senatsbeschlüssen und Kaiskonstitutionen (kaiserlichen Verordnungen) sowie die besondere Rolle des prätorischen Edikts und der responsa prudentium (Rechtsgutachten) als Rechtsquellen. Sodann wenden wir uns den „Schichten“ des römischen Rechts zu und behandeln den Gegensatz von Zivilrecht einerseits und Naturrecht und Völkergemeinrecht andererseits sowie die Unterscheidung von Zivilrecht und Amtsrecht. Es wird deutlich, dass der Begriff Zivilrecht (ius civile) unterschiedliche Bedeutungen hat, je nachdem, zu welchem Gegenbegriff er in Kontrast gesetzt wird. Die Bedeutung des römischen Rechts für die moderne Diskussion um eine Renaissance des Naturrechts und auch für die Frage nach der Legitimität von Richterrecht wird angesprochen.
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