Arbeitgeber können nach § 1a KSchG bei einer betriebsbedingten Kündigung eine Abfindung an den betroffenen Arbeitnehmer zahlen - müssen dies aber nicht. Im Arbeitsrecht ist die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer vorteilhaft. Über Voraussetzungen, Ausnahmereglungen sowie die Höhe der Abfindung klärt Sie dieses Video auf.
[ Ссылка ]
Kostenfreier Erstkontakt
Kanzlei Hasselbach
www.kanzlei-hasselbach.de
Tel.: 0221 – 789 685 50
Email.: info@kanzlei-hasselbach.de
[ Ссылка ]
Ещё видео!