Das Urteil vom 06. März 2014 im Wiener Landesgericht für Strafsachen gegen das Welpenhändler-Paar aus Wien-Donaustadt ist für VIER PFOTEN ein „Meilenstein". Wir freuen uns sehr, dass das Gericht neben dem Tatbestand des gewerblichen Betrugs erstmals auch den der Tierquälerei berücksichtigt hat. Beide Angeklagten wurden zu zwei Jahren Haft, davon acht Monate unbedingt, verurteilt. Der Richterspruch ist nicht rechtskräftig, der Verteidiger erbat sich drei Tage Bedenkzeit.
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