Urlaub ohne Ende? – BAG zur Verjährung von Urlaubs-(abgeltungs)ansprüchen
Der gesetzliche Anspruch eines Arbeitnehmers auf bezahlten Jahresurlaub unterliegt der gesetzlichen Verjährung. Einem Urteil des Bundesarbeitsgericht (BAG) zufolge beginnt die Verjährungsfrist jedoch erst am Ende des Kalenderjahres, in dem der Arbeitgeber den Arbeitnehmer über seinen konkreten Urlaubsanspruch und die Verfallfristen belehrt und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat (Urteil des BAG vom 20.12.2022 (9 AZR 266/20)). Diese Rechtsprechung löste bei einigen Arbeitgebern Besorgnis vor sich kumulierenden Urlaubsansprüchen oder einer Klagewelle wegen Urlaubsabgeltung aufgrund offener Urlaubsansprüche aus bereits beendeten Arbeitsverhältnissen aus. Nur kurz darauf legte das BAG mit einer Entscheidung zur Verjährung des Urlaubsabgeltungsanspruches nach (Urteil vom 31. Januar 2023 – 9 AZR 456/20).
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