Steuerpflicht in Deutschland
Einzelunternehmen, Privatperson: unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 EStG iVm § 8 AO (Wohnsitz) oder § 9 AO (gewöhnlicher Aufenthalt).
Einwohnermelderechtliche An- oder Abmeldung nicht erheblich. Tatsächlicher Wohnsitz maßgebend. Problem: Zurückhaltung einer Rückkehrmöglichkeit und jederzeitige Nutzungsmöglichkeit in der bisherigen Wohnung in Deutschland.
Beschränkte Steuerpflicht nach § 1 II EStG iVm § 49 EStG.
Unbeschränkte und beschränkte Steuerpflicht der GmbH oder AG (Körperschaft), § 1 KStG. Ort der Geschäftsleitung und Sitz der Kapitalgesellschaft, §§ 10, 11 AO.
Statutarischer Sitz nicht entscheidend. Maßgebend: tatsächlicher Sitz entscheidend.
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Dr. jur. Jörg Burkhard, Dostojewskistr. 10, 65187 Wiesbaden, Tel: 0611-890910, Fax: 0611-890910 email: kanzlei@drburkhard.de, home: www.drburkhard.de oder: www.streitiges-steuerrecht-burkhard-steuerstrafrecht.de
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Rechtsanwalt Dr. jur. Jörg Burkhard
Fachanwalt für Steuerrecht | Fachanwalt für Strafrecht
Meine Stärke liegt in meiner Spezialisierung, meinem Engagement und der hohen Professionalität meiner Arbeit. Ich habe mich auf das Steuerrecht, das Steuerstrafrecht, Betriebsprüfungen, Fahndungsprüfungen, Selbstanzeigen, das Wirtschaftsstrafrecht, das Arbeitgeberstrafrecht und tax Compliance spezialisiert. Ich bin der festen Überzeugung, dass der außerordentlich hohe Grad meiner Spezialisierung, der nur durch eine Beschränkung auf die vorgenannten Themengebiete erzielt und aufrechterhalten werden kann, die Grundlage für meine Erfolge für meine Mandantschaft ist. Die Kanzlei besteht seit 1998.
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