Die Wesentlichkeitstheorie besagt, dass alle Fragen, die für die Ausübung der Grundrechte wesentlich sind, vom Parlament getroffen werden müssen (Art 80 I GG).
Der Bundestag hat die Bundesregierung in einem Gesetz zwar ermächtigt, per Verordnung Ausnahmen und Erleichterungen für ‚Immunisierte‘ von den Corona-Maßnahmen zu regeln. ( § 28c IfSG)
Das Gesundheitsministerium hat dies nun aber noch nicht einmal in der Verordnung (Covid 19 Schutzmaßnahmen Ausnahmeverordnung) selbst geregelt, sondern die Verantwortung dafür an zwei Bundesoberbehörden ( RKI und PEI) übertragen.
Die Definition von 'geimpft' und 'genesen' hängt jetzt ausschließlich von einer Internetseite ab, die sich unbemerkt und blitzschnell ohne klar benannten Verantwortlichen ändern kann – so wie am 15.01.22 geschehen.
Und im Bundestag soll weiterhin der längere Genesenenstatus gelten.
Ist das alles durch unsere Verfassung legitimiert oder verfassungswidrig ?
Dieses Video ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.
Rechtsstand : 25.01.2022
Ihr könnt uns gerne Kommentare schreiben, bitte beachtet aber, dass ich hier keine individuelle Rechtsberatung leisten kann und darf.
Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn
www.kanzlei-rohring.de
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