Wenn Kinder sich nicht um die Eltern kümmern, besteht bei den Eltern oft der Wunsch, diese Kinder im Testament "zu bestrafen".
Durch das Pflichtteilsrecht haben leibliche Kinder allerdings einen Mindestanspruch auf finanzielle Zuwendungen im Erbfall. Dieser gilt im Übrigen auch für Kinder aus früheren Ehen oder Kinder, die nicht ehelich geboren sind.
Im Video wird erklärt, wie sich der Pflichtteil überhaupt berechnet und was man tun kann, um diesen zu entziehen.
Nachtrag am 13.01.2020: Inzwischen habe ich weitere Videos zum Thema Pflichtteilsrecht veröffentlicht. Sie finden eine Playlist mit den einschlägigen Titeln hier:
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