Die in unserem letzten Podcast behandelte „Hate Speech“ ist nicht das einzige strafbare Verhalten, das einem im Netz begegnen kann. Auch das so genannte „Cybergrooming“ besorgt viele Bürgerinnen und Bürger – insbesondere Eltern und andere für Kinder verantwortliche Personen. Was sich hinter dem Begriff verbirgt, welche Möglichkeiten man als betroffene Person hat und welche Präventionsmaßnahmen es gibt, verrät uns Staatsanwältin Tina Langer von der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime Nordrhein-Westfalen (ZAC NRW).
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