Der Senat hat heute eine neue Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie beschlossen: Eine Öffnung vieler Bereiche (Veranstaltungen, Dienstleistungen, im Gastronomie, Kultur- oder Sportbereich) ist künftig unter 2G-Bedingungen (geimpft oder genesen ohne Masken- und Abstandspflicht) möglich.
Für bestimmte Bereiche (u.a. Einzelhandel, Eigentümerversammlungen), bei denen ein Ausschluss von Personen nicht möglich ist, kann die 2G-Option nicht genutzt werden. Die neuen Regelungen treten voraussichtlich Sonnabend (18.9.) in Kraft.
Weiterhin sind bestimmte Bereiche nur unter 2G-Bedingungen zugänglich, darunter Tanzlustbarkeiten, Prostitution, Saunen mit Aufgüssen/Dampfbäder.
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