Entschädigung bei Verdienstausfall, Wegfall von Hinzuverdienstgrenzen für Rentner, gelockerte Hartz-IV-Regeln, Kinderzuschlag für mehr Familien: Das Bundeskabinett hat im Rahmen seines umfangreichen und milliardenschweren Maßnahmenpakets in der Corona-Krise auch in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik mehrere Notfallregelungen auf den Weg gebracht. Die Gesetze, Verordnungen und Maßnahmen seien einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik, sagte Familienministerin Franziska Giffey.
Eltern von Kindern bis 12 Jahren, die wegen der angeordneten Schul- und Kitaschließungen zu Hause bleiben müssen und dadurch Einkommen verlieren, bekommen Anspruch auf Entschädigung vom Staat. Gezahlt werden sollen 67 Prozent des Nettoeinkommens, aber maximal 2016 Euro im Monat für eine Dauer von höchstens sechs Wochen. Anspruch haben nur diejenigen Eltern, die «keine anderweitige zumutbare Betreuung» finden. Keinen Anspruch haben Erwerbstätige, die Kurzarbeitergeld bekommen oder andere Möglichkeiten haben, ihrer Arbeit «vorübergehend bezahlt fernzubleiben», zum Beispiel durch Abbau von Überstunden.
Familien mit geringem Einkommen bekommen in Deutschland bis zu 185 Euro Kinderzuschlag pro Monat und Kind - nicht zu verwechseln mit dem Kindergeld, das alle bekommen. Ob jemand Kinderzuschlag bekommt, hängt vom Einkommen ab. Bisher wurden die letzten sechs Monate zugrunde gelegt. Nun soll nur der letzte Monat zählen. So sollen Eltern mit abrupt wegbrechendem Einkommen auch an die Leistung kommen.
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