Die umstrittene Verkürzung des #Genesenenstatus nach einer Coronainfektion auf 3 bzw. letztlich sogar nur 2 Monate ist nun auch nach Ansicht des bayerischen Verwaltungsgerichts Ansbach in der jetzigen Form nicht zulässig. Das Gericht gab am Freitag
den Eilanträgen von zwei Genesenen statt.
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Eine Woche zuvor hatte ein Antragsteller vor dem VG Osnabrück Erfolg.
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Apotheken: Wieder 180 Tage – das Genesenenzertifikat doch länger gültig?
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Rechtsstand : 13.02.2022
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Ellen Rohring
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Steuerrecht
Gut Warthe
Salzkottener Str. 56
33106 Paderborn
www.kanzlei-rohring.de
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