Wenn Sie aus der Ausschließlichkeit aussteigen möchten und als selbstständiger Versicherungsmakler durchstarten wollen, müssen Sie folgende Schritte unbedingt beachten:
Schritt 1: Beendigung des aktuellen Versicherungsvertreter-Vertrags
Um aus der Ausschließlichkeit auszusteigen, müssen Sie Ihren Vertreter-Vertrag beenden.
Schritt 2: Das dürfen Sie während der laufenden Kündigungsfrist erledigen
Während der Kündigungsfrist sind Sie noch in der Ausschließlichkeit gebunden. Wettbewerbs- und vertragsrechtlich ist es daher unzulässig, bestehende Kunden aus der Ausschließlichkeit mittelbar oder unmittelbar abzuwerben. Erlaubt ist aber die Vorbereitung auf die spätere Maklertätigkeit. Nutzen Sie die Zeit, um z. B. ein Konzept zu erarbeiten, wie Sie später am Markt auftreten möchten.
Schritt 3: Erste Schritte als Makler
Prinzipiell dürfen Sie nach Beendigung Ihres Vertreter-Vertrages am Markt um die gleichen Kunden in derselben Versicherungssparte werben. Aber es sind dabei zwei wichtige Dinge zu beachten.
Sie müssen die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse wahren, d.h. alle Kunden- und Kontaktdaten, die Sie aus Ihrer Zeit der Ausschließlichkeit haben, gehören dem Versicherer bzw. der Agentur und dürfen daher von Ihnen nicht verwendet werden, insbesondere nicht für Ihre Kundenakquise.
Alle Kunden, die Sie bisher als Vertreter betreut haben, sind rechtlich gesehen ab dem Zeitpunkt Ihrer Maklertätigkeit Neukunden. Das heißt, es gelten die Regelungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) für die Neukundenakquise.
Ulrike Specht ist Partnerin der Kanzlei Paluka Sobola Loibl & Partner Rechtsanwälte in Regensburg und leitet die Referate Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Erbrecht. Ihr Tätigkeitsschwerpunkt im Handels- und Gesellschaftsrecht liegt in der Beratung und Vertragsgestaltung bei Gesellschaftsgründung und Unternehmenskaufverträgen (Asset-Deal oder Share-Deal) sowie der Beratung von Gesellschaftern und Geschäftsführern bei sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen. Die Qualifikation als Fachanwältin für Erbrecht bietet die passende Grundlage für die Beratung bei der Gestaltung und Durchführung der Unternehmensnachfolge. Im Bereich des Versicherungsvertriebs berät Rechtsanwältin Specht Vermittler beim Ausstieg aus der Ausschließlichkeit, bei Kooperationen unter Vermittlern, Bestandskauf und -verkauf sowie zu Haftungsthemen.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns jederzeit gerne – wir freuen uns auf Sie!
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