MIchael Ganner hielt am 10. Oktober 2014 seine Antrittsvorlesung an der Universität Innsbruck.
Die meisten Rechtsfragen lassen sich auch ohne Spezialnormen schon mit den anerkannten, zumeist aber gar nicht normierten, Grundprinzipien unserer Rechtsordnung (zB Gerechtigkeit, Autonomie) lösen. Die Rechtsprechung und die Wissenschaft haben dafür eine Reihe von Beispielen geliefert: zB „Ehegattenkredite“; Entscheidung über Begräbnismodalitäten und die Entwicklung der Persönlichkeitsrechte. Dennoch ist es der Einfachheit und Klarheit halber für die Rechtsanwender_innen durchaus wünschenswert, in vielen Lebensbereichen detaillierte gesetzliche Regelungen zu haben. Bei der Anwendung dieser gewährleistet aber erst die Beachtung der Grundprinzipien eine adäquate Interpretation. Wenn das verabsäumt wird, können schwerwiegende Fehlentscheidungen die Folge sein. Gerade die moderne Medizin stellt diesbezüglich oft eine besondere Herausforderung für Juristinnen und Juristen dar. Sie wirft aber auch völlig neue rechtliche und ethische Fragen auf, die sich erst aufgrund neuer Behandlungsmöglichkeiten stellen. Ausgehend von der Erörterung einiger Grundlagen des Rechts wird anhand einiger Beispiele – aus dem Medizinrecht, aber auch aus anderen Rechtsbereichen – ihre Bedeutung für den juristischen Alltag erörtert.
Michael Ganner ist seit Oktober 2013 Universitätsprofessor für Bürgerliches Recht und Grundlagen der Rechtswissenschaft an der
Universität Innsbruck. Diplomstudium der Rechtswissenschaften an der Universität Innsbruck; Doktoratsstudium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Innsbruck und Santiago de Compostela (Spanien); Ausbildung zum Mediator; 2005: Habilitation – Außerordentlicher Professor für “Bürgerliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Altenrechts und Rechtstatsachenforschung” (Universität Innsbruck); Seit Jänner 2009 laufende redaktionelle Betreuung der Bereiche UbG, HeimAufG und Medizinrecht in der iFamZ.
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